Am 28. Dezember 2016 wurde das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft.
Das Gesetz fordert, dass seit dem 1. Januar 2020 jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden muss. Für vorher angeschaffte, nicht-umrüstbare Systeme, die aber den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 entsprechen müssen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen noch bis Ende 2022 eingesetzt werden. Die Verwendung einer TSE ist nur eine der Vorgaben, die mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) seit 01.01.2020 einhergehen.
Hier eine Übersicht über die zentralen Anforderungen, die ein Kassensystem nach der KassenSichV erfüllen muss:
Mit dem Angebot Duratec digital world können Sie auch nach dem 1. Januar 2020 weiterhin finanzamtkonform kassieren und gehen kein Risiko ein. Dies garantieren wir Ihnen sogar in der nachstehenden Erklärung.
Garantieerklärung
Duratec sichert Ihnen verbindlich zu, dass alle momentan gelieferten Systeme mit einer Sicherheitseinrichtung gemäß dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" nachgerüstet werden können. Welche Modelle dies im Einzelnen sind, können Sie in unserer offiziellen Garantieerklärung zu den Anforderungen an Registrierkassen einsehen.
Drohende Bußgelder
Es drohen Strafzahlungen bis zu 25.000 € bei Verwendung eines nicht finanzamtkonformen Kassensystems!
